Mietermitbestimmung: Der Mieterbeirat - Recht der Mitwirkung
Wechsel der Hausverwaltung
Der Mieterbeirat ist berechtigt, mit schriftlicher Zustimmung von mindestens zwei Drittel der Mieterinnen und Mieter einer Wohnhausanlage von der Stadt Wien - Wiener Wohnen die Übertragung der Verwaltung an eine andere Hausverwaltung zu verlangen.
Gleichzeitig ist eine konzessionierte Hausverwaltung namhaft zu machen, die der Übernahme der Verwaltung der Wohnhausanlage zugestimmt hat.
Ist ein Ausschreibungsverfahren für die Ermittlung der Hausverwaltung notwendig, so ist der Mieterbeirat rechtzeitig davon zu verständigen, damit sich die namhaft gemachte Hausverwaltung beteiligen kann.
Rücknahme oder neuerlicher Wechsel der Hausverwaltung erfolgt frühestens nach fünf Jahren und mit schriftlicher Zustimmung von mindestens zwei Drittel der Mieter und Mieterinnen der Wohnhausanlage.
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