Mietermitbestimmung im Gemeindebau

Die Mitbestimmung im Gemeindebau wird durch das "Mietermitbestimmungsstatut für die Mieterinnen und Mieter der Wohnhausanlagen der Stadt Wien - Wiener Wohnen" geregelt.

Das neue Mietermitbestimmungsstatut

  • Das Statut trat mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
  • Es schafft Informations-, Kontroll- und Mitspracherechte und regelt die Zusammenarbeit mit Wiener Wohnen.
  • Der Geltungsbereich bezieht sich auf Gemeindebauten, auch auf solche die nicht von Wiener Wohnen verwaltet werden.
  • Die Geltung umfasst die Gesamtheit der Wohnhausanlage (zum Beispiel: Bauzustand, Gemeinschaftseinrichtungen).
  • Voraussetzung für die Geltung sind gewählte Mietervertreterinnen beziehungsweise Mietervertreter und ein Mieterbeirat.
  • Mitspracheberechtigt sind die Hauptmieterinnen und Hauptmieter.
  • Bestehende Gesetze und Rechte Einzelner bleiben unberührt.

Das Mietermitbestimmungsstatut - Originaltext

Rechte und Aufgaben - Überblick

Die Mieterrechte

Zu den Mieterrechten gehören

  • Teilnahme an allen Veranstaltungen der Mietergemeinschaft
  • Benützung der die hierfür bestimmten Einrichtungen der Hausgemeinschaft
  • Stimmrecht in der Mieterversammlung
  • Aktives und passives Wahlrecht in der Mieterversammlung

Hinweis:
Pro Mietgegenstand gibt es nur eine Stimme. Gibt es mehr als eine Hauptmieterin beziehungsweise einen Hauptmieter, so haben diese einvernehmlich festzulegen, wer die Rechte nach dem Statut wahrnimmt.

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