Kündigung und Rückgabe von Gemeindebauobjekten
Mit Auflösung des Mietvertrages erfolgt die Rückstellung des geräumten Objekts an Wiener Wohnen. Bei der Wohnungsweitergabe (Mietrechtsfortsetzung und Mietrechtsübertragung) können unter bestimmten Voraussetzungen Angehörige der Hauptmieterin oder des Hauptmieters die Wohnung übernehmen. Bei einem Wohnungstausch wird kein neuer Mietvertrag abgeschlossen.
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