Gemeindewohnungstausch - Mietzinshöhe, Finanzierungsbeitrag, Ablöse

Wiener Wohnen empfiehlt ausdrücklich, vor der formellen Abwicklung des Wohnungstausches nicht die Wohnung tatsächlich zu tauschen. Durch unklare Rechtsverhältnisse können dabei große Vermögensschäden entstehen.

Mietzinshöhe: Änderung?

Die Höhe des Mietzinses kann sich bei einem Wohnungstausch ändern. Ob das zutrifft und gegebenenfalls in welchem Umfang, muss von Wiener Wohnen immer aktuell erhoben werden. Bei der Einreichung des Tausches kann daher diesbezüglich meistens noch keine Auskunft gegeben werden.

Wohnung mit Finanzierungsbeitrag: Abgeltung?

Da beim Wohnungstausch kein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird, sondern ein Eintritt in das Mietrecht des Tauschpartners oder der Tauschpartnerin erfolgt, gibt es auch Auswirkungen auf Wohnungen mit Finanzierungsbeitrag.

Finanzierungsbeitrag wird nicht rückverrechnet

Finanzierungsbeitrag wird nicht rückverrrechnet bedeutet, dass Wiener Wohnen den Finanzierungsbeitrag bei jenen Wohnungen, wo ein solcher anlässlich des Mietbeginnes zu zahlen war, an ausscheidende Mieter oder Mieterinnen nicht rückverrechnet und kein Inkasso vom neuen Mieter oder der neuen Mieterin durchführt. Beide Tauschpartner werden lediglich über die derzeitige Höhe des Finanzierungsbeitrages der jeweiligen Wohnung informiert. Diesbezüglich finanzielle Abgeltungen müssen auf privatem Weg zwischen beiden Tauschpartnern abgewickelt werden.

Finanzierungsbeitrag mit Eigenmittelersatzdarlehen (EMD)

Wenn zur Finanzierung des Finanzierungsbeitrages (früher: Baukostenbeitrag) der Wohnung ein Eigenmittelersatzdarlehen in Anspruch genommen wurde, wird dieses nach Paragraph 19 WWFSG 1989 (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989) sofort fällig, wenn das Recht auf die Wohnung verloren geht. Da das beim Wohnungstausch zutrifft, ist das Eigenmittelersatzdarlehen zur Gänze sofort an das Land Wien zurückzuzahlen. Eine Übernahme des Eigenmittelersatzdarlehens ist nur mit Zustimmung der Magistratsabteilung 50 möglich.

Wohnung mit durch Eigenmittelersatzdarlehen finanziertem Finanzierungsbeitrag

Achtung - MA 50 kontaktieren!
Handelt es sich um eine Wohnung mit durch Eigenmittelersatzdarlehen finanziertem Finanzierungsbeitrag, dann ist es für die am Tausch beteiligten Personen unbedingt notwendig, die Magistratsabteilung 50 vor dem Tausch aufzusuchen! Dafür wäre mit dieser Stelle ein Termin zu vereinbaren:
Telefon: (+43 1) 4000-74901 oder -74908
Werktags von 8 bis 15 Uhr

Finanzierungsbeitrag mit EMD verpfändet

Achtung - Finanzierungsbeitrag mit EMD ist verpfändet!
Solange das Eigenmittelersatzdarlehen (EMD) besteht, ist der Finanzierungsbeitrag (Baukostenbeitrag) verpfändet. Die Vermieterin beziehungsweise der Vermieter darf ihn erst dann ausbezahlen, wenn das EMD von der Mieterin beziehungsweise vom Mieter zurückbezahlt wurde. Daher sollte dieser beziehungsweise diese den Beleg über die Auszahlung des EMD sorgfältig aufbewahren und so rasch wie möglich dem Vermieter zur Kenntnis bringen. Die Auszahlungspflicht des Vermieters an das Land Wien erlischt auch nicht bei Durchführung eines Privatkonkurses.

Wohnungszustand, Investitionen: Ablöse?

Ordnungsgemäßer Wohnungszustand

Im Falle der Aufgabe des Mietrechts muss die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand sein und den Kategoriemerkmalen entsprechen. Das im Mietvertrag vermerkte Inventar muss funktionstüchtig sein.

Tauschwohnung bekannt

Die auf dem Tauschweg angestrebte Wohnung sollte dem jeweiligen Tauschpartner beziehungsweise der jeweiligen Tauschpartnerin natürlich bekannt sein.

Ablöse von Investitionen privat vereinbaren

Achtung! Die vom Tauschpartner oder der Tauschpartnerin getätigten Investitionen beziehungsweise andere finanzielle Aufwendungen sind ihm beziehungsweise ihr direkt mittels Privatvereinbarung abzulösen.

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