Gemeindewohnungstausch - Einreichunterlagen
Die nachstehend angeführten Dokumente beziehungsweise Unterlagen aller am Tausch beteiligten Personen müssen bei der Einreichung in Original und (wenn angegeben zusätzlich) in Kopie dem Kundendienstzentrum vorgelegt werden.
Generell erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Formular "Ansuchen um Zustimmung zum Wohnungstausch": 280 KB RTF
- Staatsbürgerschaftsnachweis beziehungsweise EWR- oder EU-Pass, Schweiz-Pass, Flüchtlingsnachweis, unbefristeter Niederlassungsnachweis oder anderer unbefristeter Aufenthaltstitel
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- e-card (Sozialversicherungsnummer)
- Lichtbildausweis aller Tauschpartner (der jeweiligen Hauptmieterin beziehungsweise des Hauptmieters)
- Aktuelle Einkommensnachweise aller am Tausch beteiligten Personen, die über Einkommen verfügen
(Unterlagen in Original und Kopie) - Allfällige rechtskräftige Scheidungsunterlagen (zum Beispiel: Beschlüsse, Vergleiche)
(Unterlagen in Original und Kopie) - Allfälliger Alimentationsnachweis
(in Original und Kopie) - Pflegschaftsbeschlüsse
(in Original und Kopie) - Allfällige Vaterschaftsanerkennung
(in Original und Kopie)
Gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Unterlagen
- Bei aufrechter Ehe
- Alle Dokumente der Ehegattin beziehungsweise des Ehegatten
- Bei Tausch zwischen Verwandten
- Nachweis über Verwandtschaft
- Bei Hauptmietern einer Genossenschafts- oder Privatwohnung
- Genehmigung der jeweiligen Hausverwaltung, einzuholen noch vor der Tausch-Einreichung (in der Form, dass auf "Seite 2" des Formulars "Ansuchen um Zustimmung zum Wohnungstausch" die Hausinhabung zeitgerecht zur Unterzeichnung veranlasst werden muss) und
- Mietvertrag
- Bei ausländischen Mitziehenden mit Aufenthaltstitel
- Nachweis über den legalen Aufenthalt in Österreich
- Bei Doppelmeldung, erst kürzlich erfolgter Abmeldung oder bei Haus oder Grundbesitz
- Nachweis über die Art des Miet- beziehungsweise Eigentumsverhältnisses
- Bei Haus- oder Grundbesitz
- Grundbuchsauszug
Prüfung des Tauschansuchens erst nach Vorlage aller Unterlagen
Um die Bearbeitungszeit so kurz wie möglich zu halten, ist es erforderlich, die Unterlagen vollständig mitzubringen. Mit der Prüfung des Ansuchens kann erst begonnen werden, wenn von den Tauschpartnern alle erforderlichen Dokumente, Belege et cetera bei Wiener Wohnen eingelangt sind.
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