Gemeindewohnungstausch - Einreichunterlagen

Die nachstehend angeführten Dokumente beziehungsweise Unterlagen aller am Tausch beteiligten Personen müssen bei der Einreichung in Original und (wenn angegeben zusätzlich) in Kopie dem Kundendienstzentrum vorgelegt werden.

Generell erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Formular "Ansuchen um Zustimmung zum Wohnungstausch": 280 KB RTF
  • Staatsbürgerschaftsnachweis beziehungsweise EWR- oder EU-Pass, Schweiz-Pass, Flüchtlingsnachweis, unbefristeter Niederlassungsnachweis oder anderer unbefristeter Aufenthaltstitel
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • e-card (Sozialversicherungsnummer)
  • Lichtbildausweis aller Tauschpartner (der jeweiligen Hauptmieterin beziehungsweise des Hauptmieters)
  • Aktuelle Einkommensnachweise aller am Tausch beteiligten Personen, die über Einkommen verfügen
    (Unterlagen in Original und Kopie)
  • Allfällige rechtskräftige Scheidungsunterlagen (zum Beispiel: Beschlüsse, Vergleiche)
    (Unterlagen in Original und Kopie)
  • Allfälliger Alimentationsnachweis
    (in Original und Kopie)
  • Pflegschaftsbeschlüsse
    (in Original und Kopie)
  • Allfällige Vaterschaftsanerkennung
    (in Original und Kopie)

Gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Unterlagen

Bei aufrechter Ehe
Alle Dokumente der Ehegattin beziehungsweise des Ehegatten
Bei Tausch zwischen Verwandten
Nachweis über Verwandtschaft
Bei Hauptmietern einer Genossenschafts- oder Privatwohnung
Genehmigung der jeweiligen Hausverwaltung, einzuholen noch vor der Tausch-Einreichung (in der Form, dass auf "Seite 2" des Formulars "Ansuchen um Zustimmung zum Wohnungstausch" die Hausinhabung zeitgerecht zur Unterzeichnung veranlasst werden muss) und
Mietvertrag
Bei ausländischen Mitziehenden mit Aufenthaltstitel
Nachweis über den legalen Aufenthalt in Österreich
Bei Doppelmeldung, erst kürzlich erfolgter Abmeldung oder bei Haus oder Grundbesitz
Nachweis über die Art des Miet- beziehungsweise Eigentumsverhältnisses
Bei Haus- oder Grundbesitz
Grundbuchsauszug

Prüfung des Tauschansuchens erst nach Vorlage aller Unterlagen

Um die Bearbeitungszeit so kurz wie möglich zu halten, ist es erforderlich, die Unterlagen vollständig mitzubringen. Mit der Prüfung des Ansuchens kann erst begonnen werden, wenn von den Tauschpartnern alle erforderlichen Dokumente, Belege et cetera bei Wiener Wohnen eingelangt sind.

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