Gemeindewohnungstausch - Bearbeitung, Bewilligung
Bearbeitung des Tauschansuchens
Erforderliche Erhebungen werden so rasch wie möglich durchgeführt. In Einzelfällen ist nach vorheriger Terminvereinbarung eine Besichtigung der Wohnung durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter von Wiener Wohnen erforderlich. Innerhalb weniger Wochen entscheidet Wiener Wohnen über den Antrag und versendet eine entsprechende schriftliche Mitteilung. Die Bearbeitungszeit kann kürzestmöglich gehalten werden, wenn von den Tauschpartnern alle erforderlichen Dokumente, Belege et cetera rasch und vollständig bei Wiener Wohnen einlangen.
Bewilligung
Wurde über das Tauschansuchen positiv entschieden, werden die wohnungstauschenden Personen zu Wiener Wohnen eingeladen. Erst bei diesem Vorsprachetermin wird der Tausch tatsächlich durchgeführt. Ab dem Zeitpunkt der Unterfertigung einer schriftlichen Tauschgenehmigung tritt man in das Mietrecht und somit in alle Rechte und Pflichten des Tauschpartners beziehungsweise der -partnerin ein. Es wird kein neuer Mietvertrag abgeschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine eventuelle Zurückziehung des Wohnungstausches seitens eines der (beiden) Hauptmieterinnen oder Hauptmieter der Zustimmung der zweiten Hauptmieterin beziehungsweise des zweiten Hauptmieters bedarf, falls der Wohnungstausch schon beim Hauseigentümer oder bei der Hauseigentümerin eingereicht wurde.
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