Online-Wohnungsanmeldung - Hinweise

Sind die Voraussetzungen für die Wohnungsanmeldung erfüllt?

  • Die Absenderin beziehungsweise der Absender bestätigt, vor Absenden der Wohnungsanmeldung an Wiener Wohnen, die Voraussetzungen (und allgemeinen Hinweise) für eine Gemeindewohnungsvormerkung durchgelesen zu haben.
  • Sie oder er gibt an, das Erfordernis des mindestens zweijährigen Hauptwohnsitzes in Wien (zum Zeitpunkt der Einreichung) zu erfüllen.
  • Die Absenderin oder der Absender nimmt zur Kenntnis, dass die Online-Wohnungsanmeldung nur für österreichische Staats-, EU-, EWR- sowie Schweizer Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise anerkannte Flüchtlinge gilt. Eine Online-Wohnungsanmeldung im Zuge von Wohnungsaktionen ist nicht möglich.

Was geschieht mit der Wohnungsanmeldung?

Das mit persönlichen Daten ausgefüllte Eingabeformular wird nach dem Absenden automatisch von Wiener Wohnen erfasst und so rasch wie möglich bearbeitet. Sind die allgemeinen Voraussetzungen für eine Gemeindewohnung offensichtlich gegeben, erfolgt eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch mit einer oder einem der Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter von Wiener Wohnen. Dabei können neben der Klärung allfälliger weiterer offener Fragen auch Wünsche und Hilfsmöglichkeiten besprochen werden.

Bei einer Anmeldung mit dem Vormerkgrund "Jungwienervormerkung" oder "Überbelag" ("derzeitige Wohnung zu klein") wird bei ganz klarer Datenangabe und eindeutiger Erfüllung der Grundvoraussetzungen sofort nach Absenden des Online-Formulars ein "Internet-Vormerkschein" zum Ausdrucken zur Verfügung gestellt.

Achtung! Wenn einer etwaigen Einladung von Wiener Wohnen zu einer Vorsprache nicht nachgekommen wird, kann leider kein Vormerkschein ausgestellt werden. Die zeitliche Wertung der Anmeldung beginnt erst ab dem Datum der Vormerkscheinausstellung.

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