Gemeindewohnung-Direktvergabe: Interesse, Kontakt, Einigung
Interesse an einer angebotenen Wohnung
Im Falle eines Direktvergabe-Inserates (im Wohnungsanzeiger von Wiener Wohnen) können interessierte Wohnungswerberinnen und -werber mit der Wohnungsanbieterin beziehungsweise dem -anbieter telefonisch Kontakt aufnehmen.
Wenn es soweit ist, sollte zur Sicherheit klar gestellt werden, dass der Vormerkschein der an der betreffenden Wohnung interessierten Person (tatsächlich noch) gültig ist.
Einigung und Terminvereinbarung
Wird zwischen den Direktvergabe-Wohnungspartnern eine Einigung erzielt, so ist die "Einigungserklärung" auszufüllen. Dieses Formular (Direktvergabe-Infos: "Formular") kann selbst ausgedruckt werden. Es ist außerdem im Wohnungsanzeiger und in der Weitergabe-Informationsbroschüre von Wiener Wohnen inkludiert, sowie in jedem Kundendienstzentrum von Wiener Wohnen erhältlich.
Mit der Einigungserklärung und anhand der erforderlichen Dokumente muss die oder der Wohnungssuchende vom für die Wunschwohnung örtlich zuständigen Wiener Wohnen Kundendienstzentrum noch überprüfen lassen, ob sie oder er (weiterhin) alle Voraussetzungen erfüllt.
Eine Terminvereinbarung mit Wiener Wohnen unter der Service-Nummer 05 75 75 75 ist erforderlich.
Mietvertragsabschluss
Werden von der Wohnungswerberin oder vom Wohnungswerber die Voraussetzungen erfüllt, erhält diese oder dieser vom zuständigen Wiener Wohnen Kundendienstzentrum eine diesbezügliche Bescheinigung ausgestellt. Auch die Wohnungsdirektvergabe-Mieterin beziehungsweise der -Mieter werden darüber verständigt.
Nun können beide Partner - nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Service-Nummer 05 75 75 75 mit dem zuständigen Wiener Wohnen Kundendienstzentrum - die Aufkündigung des alten und Abschluss des neuen Mietvertrages tätigen. Bei der Terminvereinbarung wird auch darüber Auskunft gegeben, was eventuell zum Termin noch mitzunehmen ist.
Werden von der Wohnungswerberin oder vom Wohnungswerber die Voraussetzungen nicht erfüllt, erhält diesbezüglich auch die Direktvergabepartnerin beziehungsweise der -partner eine Verständigung. Das betreffende Direktvergabe-Inserat erscheint weiterhin im "Wohnungsanzeiger".
Wiener Wohnen
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