Österreichisches Institut für Bautechnik - Richtlinien 2011

Hände eines Zeichners beim Planen; Bauphysikalische Kürzel und Symbole im Bild rechts unten

Die OIB-Richtlinien 1 bis 6 wurden in der Generalversammlung des OIB am 6. Oktober 2011 unter Anwesenheit der Bundesländer beschlossen. Sie stellen somit den Stand der Technik dar.

Die OIB-Richtlinien einschließlich der Erläuternden Bemerkungen stehen ab sofort online zur Verfügung:

Österreichisches Institut für Bautechnik


Anwendung der OIB - Richtlinien

Freiwillige Anwendung

Die OIB-Richtlinien 2, 2.1, 2.2, 2.3, 3, 4 und 5 dürfen im Sinne § 2 Wiener Bautechnikverordnung (WBTV) ab sofort angewendet werden, sofern die einzelnen Richtlinien jeweils zur Gänze eingehalten werden.

Die OIB-Richtlinie 1 darf noch nicht angewendet werden, da zur Klarstellung noch ein Leitfaden erarbeitet wird.

Verpflichtende Anwendung

Eine verpflichtende Anwendung der OIB-Richtlinien, Ausgabe 2011, besteht erst bei Inkrafttreten einer novellierten Wiener Bautechnikverordnung (WBTV) auf Basis der darin angeführten Übergangsbestimmungen. Eine entsprechende Kundmachung ist für Frühjahr 2012 vorgesehen.

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