Pilzinformation des Marktamtes (MA 59)

Die Pilzseiten des Marktamtes (MA 59) stellen eine kleine Auswahl der am häufigsten in Österreich vorkommenden Pilze dar und dienen der reinen Information. Die Beschreibungen auf den Seiten können eine Beurteilung durch geschulte Begutachtung nicht ersetzen. Bereits bei der geringsten Unsicherheit über Art und Wert eines Pilzes sollte die Bestimmung mit Hilfe entsprechender Bücher oder bei einer Pilzberatung durchgeführt werden. Dabei ist besonders auf mögliche Verwechslungen mit giftigen Doppelgängern zu achten.

Pilzberatung des Marktamtes

In den Marktamtsabteilungen werden Pilzberatungen und -begutachtungen durchgeführt. Verlässliche Aussagen können nur nach augenscheinlicher Begutachtung des Pilzes getroffen werden. E-Mail-Anfragen betreffend Pilzbestimmungen können nicht beantworten werden.

Verhalten bei Verdacht auf Pilzvergiftung

Bei Verdacht auf eine Pilzvergiftung sofort mit der Vergiftungszentrale im Wiener Allgemeinen Krankenhaus Kontakt aufnehmen: +43 1 406 43 43 (Vergiftungsnotruf) und schnellstmöglich ein Krankenhaus aufsuchen. Soweit vorhanden, Erbrochenes, Putzreste des Pilzes oder Speisereste in einem Plastikbeutel mitnehmen. Kein Erbrechen auslösen und keine Milch einflößen. Auf dem Weg ins Krankenhaus muss auf freie Atemwege und stabile Seitenlage geachtet werden.

Verantwortlich für diese Seite:
Pilzberatung (Magistratsabteilung 59)
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