Lebensmittelaufsicht und Beschwerden - Marktamt Wien (MA 59)
Rund 19.000 Wiener Betriebe unterliegen den Bestimmungen des Lebensmittelrechts.
Lebensmittel- und Hygienekontrollen werden in jedem dieser Betriebe durchgeführt:
- Vom Erdbeerstand über den Supermarkt bis zum Großhändler
- Vom Würstelstand über das Restaurant bis zur Spitalsküche
- Vom Kleinstherstellerbetrieb bis zum industriellen Unternehmen
Lebensmittel, Kosmetika, Nahrungsergänzungsmittel und Spielwaren
Besonderer Überwachung unterliegen biologische Lebensmittel, Trinkwasser, kosmetische Mittel, Nahrungsergänzungsmittel und Spielwaren. Auch diese Waren sind im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geregelt und werden somit in Wien durch das Marktamt überprüft.
Beschwerde über nicht einwandfreie Lebensmittel oder Waren
Die Wiener Lebensmittelaufsicht ist dezentral strukturiert. In den Marktamtsabteilungen können Bürgerinnen und Bürger bei Verdacht, dass ein in einem Gastgewerbebetrieb verabreichtes Lebensmittel oder in einem Handelsbetrieb erworbene Ware, die dem Lebensmittelrecht unterliegen, zu beanstanden wäre, Proben dieser Ware unentgeltlich abgeben.
Untersuchung von Lebensmittelproben
Die Lebensmittelinspektorinnen und -inspektoren des Wiener Marktamtes (MA 59) entnehmen bei den Betriebsprüfungen jährlich ungefähr 9.000 Proben. Die bakteriologische und chemische Untersuchung wird in etwa zu gleichen Teilen von der Lebensmitteluntersuchungsanstalt der Stadt Wien (MA 38) und der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) durchgeführt.
Hygienekontrollen
Zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten und zum Schutz seriöser Unternehmerinnen und Unternehmer werden jährlich rund 13.000 unangemeldete Hygienekontrollen in folgenden Bereichen durchgeführt:
- Bauliche, gerätespezifische und anlagentechnische Voraussetzungen
- Warenzustand und Umgang mit Waren
- Umsetzung Hygiene und Schulung
- Dokumentenprüfung
Was wird vom Marktamt kontrolliert - Beispiel
Sicherung der Qualität
Ständige Weiterbildung der Kontrollorgane stellt die Qualität der Kontrollen sicher. Da diese EU-weiten Regeln unterliegt, erfolgen durch Fachorgane der EU regelmäßige Überprüfungen der Kontrollstandards. Die Lebensmittelaufsicht des Wiener Marktamtes ist Mitglied der EWFC.
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:Lebensmittelaufsicht (Magistratsabteilung 59)
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