Wiener Märkte und Lebensmittelaufsicht
Das Marktamt verwaltet die städtischen Märkte, überwacht die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen und führt Kontrollen im Bereich des KonsumentInnenschutzes durch.
Kontakt zum Marktamt (MA 59)
Virtuelles Amt
- Errichtung oder Inbetriebnahme von Marktständen - Marktbehördliche Bewilligung
- Flohmarkt am Naschmarkt - Reservierung von Tagesplätzen
- Genehmigung eines Anlassmarktes - Antrag
- Genehmigung zur Aufstellung von Straßenständen - Antrag
- Straßenstand - Verzicht
- Beschwerde über nicht einwandfreie Lebensmittel - Abgabe einer Warenprobe
- Zulassung eines Lebensmittelbetriebes - Antrag
Verantwortlich für diese Seite:Datenverwaltung (Magistratsabteilung 59)
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