Entstehung des Wiener Marktamtes (MA 59)
Am 25. Jänner 1839 wurde der k.k. Niederösterreichischen Landesregierung durch ein Dekret der k.k. Hofkanzlei die Bewilligung erteilt, alle bisher getrennt agierenden Marktinspektionen Wiens in einer einzigen Dienststelle zu vereinigen. Die neu eingerichtete "Vereinigte Marktpolizei - Aufsichtsanstalt" war zunächst nur für die Verwaltung der Wiener Märkte zuständig.
Neue Agenden
Im weiteren Verlauf des 19. Jahrhunderts erhielten die Wiener Marktkommissäre immer neue Aufgaben. Die Marktordnung vom 12. Jänner 1884 enthielt ein "pro memoria" für die Marktkommissäre. In diesem waren folgende Agenden aufgezählt:
- Marktpolizei
- Einhebung der Marktgebühren
- Sanitäts- und Veterinärpolizei
- Lebensmittelpolizei
- Gewerbepolizei
- Straßenpolizei
- Feuerpolizei
- Strompolizei
Dieses Aufgabenspektrum blieb bis zum Jahr 1893 erhalten. Im Zuge einer Reorganisation kam es in diesem Jahr unter anderem zur Ausgliederung der amtstierärztlichen Aufgaben und in der Folge zur Schaffung eines Veterinäramtes.
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