"Lebensmittelcodex" und Rechtsvorschriften

Am 16. Jänner 1896 trat das Lebensmittelgesetz RGBl. Nr. 80/1897 in Kraft. Es hatte in seinen Grundzügen - zuletzt in Form des Lebensmittelgesetzes 1951 - bis zum Inkrafttreten des Lebensmittelgesetzes 1975 Gültigkeit.

Mindeststandards für Lebensmittel

Alimentarius Austriacus-Ausgabe von 1911

Der Codex wurde 1911 bindend.

In den Jahren 1910 bis 1917 wurde der "Codex Alimentarius Austriacus" geschaffen. In diesem dreibändigen Werk wurden die Mindeststandards der österreichischen Lebensmittel festgelegt. Die ersten Kapitel waren ab 1911 verbindlich.


Novellierung des Lebensmittelgesetzes

Am 23. Dezember 1950 wurde nach Zustimmung des Alliierten Rates das Lebensmittelgesetz 1951 verlautbart. Dieses Gesetz war im Wesentlichen eine Novelle zum Lebensmittelgesetz von 1896.

Überarbeitung des Lebensmittelbuches

Durch das Lebensmittelgesetz 1975 wurde eine von Grund auf neue Regelung des Verkehrs mit Lebensmitteln geschaffen. Es wurde begonnen, den "Codex Alimentarius Austriacus", die nunmehr "Österreichisches Lebensmittelbuch" genannte Grundlage zur Qualititätsfestlegung österreichischer Lebensmittel, zu überarbeiten und neu aufzulegen. In die Kommission wurde auch ein Mitarbeiter des Wiener Marktamtes delegiert. Die Codexkommission überarbeitete die bestehenden Standards und legte neue fest.

Lebensmittelhygieneverordnung von 1998

Am 3. Februar 1998 trat die neue Lebensmittelhygieneverordnung in Kraft. Durch sie fanden Lebensmittelindustrie und -gewerbe erstmals exakte Vorgaben über die Sorgfalt bei der Verarbeitung, Lagerung und dem Transport von Lebensmitteln vor. Ebenso enthieltlt sie Vorgaben für die Kontrollen durch die Lebensmittelaufsicht.

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