Material der Kategorie 3

Material der Kategorie 3 umfasst unter anderem:

  1. Schlachtkörperteile, die genusstauglich sind, jedoch aus kommerziellen Gründen nicht für den menschlichen Verzehr verwendet werden;
  2. genussuntauglich beurteilte Schlachtkörperteile, die keine Anzeichen einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit zeigen und die von Schlachtkörpern stammen, die in rechtlicher Hinsicht genusstauglich sind;
  3. Häute, Hufe und Hörner, Schweineborsten und Federn von Tieren, die nach einer Schlachttieruntersuchung mit Schlachterlaubnis in einem Schlachthof geschlachtet werden;
  4. Blut von anderen Tieren als Wiederkäuern, die nach einer Schlachttieruntersuchung mit Schlachterlaubnis in einem Schlachthof geschlachtet werden;
  5. tierische Nebenprodukte, die bei der Gewinnung von für den menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen angefallen sind, einschließlich entfetteter Knochen und Grieben;
  6. ehemalige Lebensmittel tierischen Ursprungs oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs enthaltende ehemalige Lebensmittel (außer Küchen- und Speiseabfälle), die aus kommerziellen Gründen oder aufgrund von Herstellungsproblemen oder Verpackungsmängeln oder sonstigen Mängeln, die weder für den Menschen noch für Tiere ein Gesundheitsrisiko darstellen, nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind;
  7. Rohmilch von Tieren, die keine klinischen Anzeichen einer über dieses Erzeugnis auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit zeigen;
  8. bei der Verarbeitung von Fisch anfallende frische Nebenprodukte aus Betrieben, die Fischerzeugnisse für den menschlichen Verzehr herstellen;
  9. Schalen, Brütereinebenprodukte und Knickeiernebenprodukte von Tieren, die keine klinischen Anzeichen einer über diese Erzeugnisse auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit zeigten;
  10. Blut, Häute, Hufe, Federn, Wolle, Hörner, Haare und Pelze von Tieren, die keine klinischen Anzeichen einer über diese Erzeugnisse auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit zeigten, und
  11. andere Küchen- und Speiseabfälle als die aus dem grenzüberschreitenden Verkehr.
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