Marktbehördliche Bewilligungen - Abgaben

Errichtung oder Abbruch von Bauten

Für die Errichtung oder den Abbruch von standfesten Bauten:

Abgaben: 51 Euro

Änderung von Bauten oder Änderung des äußeren Erscheinungsbildes

  • Für jede wesentliche Änderung an standfesten Bauten, wie Umbauten, Einbauten, Änderungen der inneren Raumteilung
  • Für die Aufstellung eines Verkaufswagens oder einer Verkaufskoje
  • Für die Änderung des äußeren Erscheinungsbildes an standfesten Bauten, des Verkaufswagens und von Verkaufskojen bei der Herstellung von technischen Anlagen
  • Für die Verwendung von Geräten zur Inanspruchnahme der Versorgung mit Gas, Elektrizität, Wasser und der Entsorgung der Abwässer in standfesten Bauten

Abgaben: 22 Euro

Ansuchen

  • Bundesabgaben: 14,30 Euro
  • Abgaben für Beilagen je Bogengröße (DIN A3): 3,90 Euro, jedoch nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage

Vergebührung einer Niederschrift

Für die Vergebührung einer Niederschrift, falls diese anzufertigen ist:

Verwaltungsabgabe: 3,99 Euro

Begutachtung durch Lokalaugenschein

Falls das Ansuchen kommissionell mittels Lokalaugenschein begutachtet werden muss, fallen Kommissionsgebühren an. Die Gebühren fallen je teilnehmendem Amtsorgan und angefangener halben Stunde an. Die Begutachtung erfolgt in der Regel an Wochentagen zwischen 7.30 und 15.30 Uhr.

Kommissionsgebühren: 7,63 Euro

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Verwaltung der Wiener Märkte (Magistratsabteilung 59)
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