Zulassung zur Tanzlehrprüfung/Tanzlehrbefugnis

Paar in Tanzhaltung

Wer gewerbsmäßig Tanzunterricht erteilen möchte, muss eine geprüfte Tanzlehrerin beziehungsweise ein geprüfter Tanzlehrer sein. Die Prüfung unterteilt sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Um zur Tanzlehrprüfung zugelassen zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.


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Wiener Tanzlehrprüfungsverordnung

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