Zulassung zur Tanzlehrprüfung/Tanzlehrbefugnis
Wer gewerbsmäßig Tanzunterricht erteilen möchte, muss eine geprüfte Tanzlehrerin beziehungsweise ein geprüfter Tanzlehrer sein. Die Prüfung unterteilt sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Um zur Tanzlehrprüfung zugelassen zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Kontakt
- Veranstaltungsbehörde
- Susanne Cermak
- Telefon: +43 1 4000-36352
- E-Mail: susanne.cermak@wien.gv.at
Weiterführende Informationen
Technische Gewerbeangelegenheiten (Magistratsabteilung 36)
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