Abgaben, Gebühren und Steuern - Veranstaltungswesen

Mit der Durchführung von Veranstaltungen sind Abgaben- und Gebührenbelastungen verbunden. Der Veranstalter beziehungsweise die Veranstalterin selbst, sei es eine Einzelperson, eine Gesellschaft oder ein Verein, kann durch diese Tätigkeit steuerpflichtig beziehungsweise abgabepflichtig werden.

Weiters sind bei der Anmeldung von Veranstaltungen und bei Konzessionsansuchen Bundesstempelgebühren und Verwaltungsabgaben zu entrichten. Es empfiehlt sich daher, bei Anmeldungen und Ansuchen bei der Stelle, bei der das Schriftstück einzubringen ist, die Höhe der jeweiligen Gebühren und Verwaltungsabgaben vorher telefonisch zu erfragen.

Eventuell anfallende Abgaben, Gebühren und Steuern:

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Eventcenter (MA 36)

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Technische Gewerbeangelegenheiten (Magistratsabteilung 36)
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