Veranstaltungswesen
Kontakt zur MA 36 – Veranstaltungswesen
Die Abteilung Technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen (MA 36) ist für die Vollziehung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend Veranstaltungen, Kinos und Theater zuständig.
Eine Genehmigung ist bei öffentlichen Veranstaltungen erforderlich. Öffentliche Veranstaltungen sind Veranstaltungen, die allgemein zugänglich sind, zum Beispiel auf dem Rathausplatz oder das Donauinselfest, oder für die die Teilnahme von mehr als 20 Personen vorgesehen sind. Der Veranstaltungsort muss für die Veranstaltung geeignet sein. Dafür kann auch eine Eignungsfeststellung notwendig sein.
Private Veranstaltungen in Wohnungen, Einfamilienhäusern und den dazugehörigen Gärten, zum Beispiel Geburtstagsfeiern oder Hochzeiten, benötigen keine Genehmigung.
Politische Veranstaltungen und Demonstrationen sind nicht bei der MA 36, sondern bei der Landespolizeidirektion Wien anzumelden.
Im Eventcenter erhalten Sie Antworten auf offene Fragen zu ihrer Veranstaltung oder Veranstaltungsstätte. Die Auskünfte betreffen zum Beispiel:
- Die Anmeldung einer Veranstaltung (Bekanntgabe von Ort, Zeit und Art der Veranstaltung)
- Die Genehmigung der Veranstaltungsstätte (Eignungsfeststellung)
Downloads
Virtuelles Amt
- Veranstaltungswesen
Umweltschutz und Abfallkonzepte
- Umweltfreundliche Events - Information und Beratung - Natürlich Wien
- Veranstaltungen in Wien umweltfreundlich durchführen (MA 22)
- Abfallkonzept für Veranstaltungen - die umweltberatung
- Abfallkonzepte und Mehrweggebot für Veranstaltungen (MA 22)
Weiterführende Informationen
Technische Gewerbeangelegenheiten (Magistratsabteilung 36)
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