Nachtarbeitsbewilligung und Baulärm
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wien vor übermäßigen Lärmbelästigungen durch Bauarbeiten wurde das Wiener Baulärmgesetz erlassen. Nach diesem Gesetz sind Lärm erzeugende Bauarbeiten nur Montag bis Sonntag von 6 bis 20 Uhr zulässig.
Eine Baufirma, die eine Nachtarbeitsbewilligung benötigt, erhält diese bei der MA 36.
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Baulärmbeschwerde
Wienerinnen und Wiener, die sich durch Baulärm belästigt fühlen, können eine Baulärmbeschwerde einbringen:
- DI Dr. Andreas Decker
Telefon: +43 1 4000-36013
E-Mail: post@ma36.wien.gv.at
Weiterführende Informationen
Technische Gewerbeangelegenheiten (Magistratsabteilung 36)
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