Nachtarbeitsbewilligung und Baulärm

Verkehrszeichen Baustelle

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wien vor übermäßigen Lärmbelästigungen durch Bauarbeiten wurde das Wiener Baulärmgesetz erlassen. Nach diesem Gesetz sind Lärm erzeugende Bauarbeiten nur Montag bis Sonntag von 6 bis 20 Uhr zulässig.

Eine Baufirma, die eine Nachtarbeitsbewilligung benötigt, erhält diese bei der MA 36.


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Informationsblatt Baulärm

Baulärmbeschwerde

Wienerinnen und Wiener, die sich durch Baulärm belästigt fühlen, können eine Baulärmbeschwerde einbringen:

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Technische Gewerbeangelegenheiten (Magistratsabteilung 36)
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