Öffentliche Bekanntmachungen der Abteilung für Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens (MA 63)

IPPC-Anlagen

Betriebsanlagen, die unter die Anlage 3 der Gewerbeordnung 1994 fallen, unterliegen einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese sieht eine Bekanntmachung des Antrags und eine Bekanntmachung der Auflage der erteilten Genehmigung vor. In der Kundmachung ist darauf hinzuweisen, bei welcher Behörde und zu welchen Zeiten Einsicht genommen werden kann.

Anträge um Genehmigung

Derzeit liegen keine Anträge vor.

Auflage von Genehmigungsbescheiden (zur Einsichtnahme)

Derzeit liegen keine Genehmigungsbescheide zur Einsichtnahme auf.

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Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens (Magistratsabteilung 63)
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