Gewerbeverfahren

Zuständigkeit und Kontakt

Bitte informieren Sie sich, welche Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist, bevor Sie Kontakt aufnehmen.

Für Gewerbeangelegenheiten sind in Wien grundsätzlich die Magistratischen Bezirksämter zuständig. Wenden Sie sich an das Bezirksamt, in dessen Zuständigkeit sich der Standort der Gewerbeausübung beziehungsweise die weitere Betriebsstätte (Filiale) befindet.

Es gibt aber Ausnahmen: Für bestimmte Gewerbe ist unabhängig vom Standort die Abteilung Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (MA 63) zuständig:

Gewerbe im Zuständigkeitsbereich der MA 63

Chatbot bietet Unterstützung

Der Bot "Gewerbeverfahren in Wien" beantwortet Ihre Fragen zu den meistgesuchten Gewerbeverfahren:

  • Gewerbeanmeldung
  • Nachweis der Befähigung
  • Geschäftsführer*in-Bestellung
  • Nachsicht vom Gewerbeausschluss
  • Standortverlegung oder Anzeige einer weiteren Betriebsstätte
  • Zurücklegung bzw. Ruhendmeldung einer Gewerbeberechtigung
  • GISA-Abfrage
  • Online-Formulare

Amtswege von A bis Z

Alle Gewerbeverfahren von A bis Z

Direktzugang zu Online-Formularen

Elektronische Abwicklung von Gewerbeangelegenheiten

Oft gesuchte Themen

GISA Abfrage

Abfrage aus dem GISA (öffentlich und kostenlos)

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