Beilagen zur Gewerbeanmeldung für natürliche Personen (Einzelunternehmen)

Vom Gewerbeanmelder

  • Erklärung betreffend Gewerbeausschlussgründe für Gewerbeanmelder (§ 13-Erklärung) unterfertigt und datiert sowie auf der Rückseite ausgefüllt: 55 KB RTF
  • Zur Einsichtnahme die jeweiligen Personaldokumente (Geburtsurkunde, bei Namensänderung auch Heiratsurkunde(n) oder Bescheid über Namensänderung, gegebenfalls Nachweis eines Titels, Staatsbürgerschaftsnachweis). Bei Personen, die nicht EWR- oder Schweizer Staatsangehörige sind, wird außerdem der Aufenthaltstitel benötigt. Die Vorlage der Personaldokumente kann bei Personen, die bereits im Gewerberegister eingetragen sind, entfallen.
    • Ist der Aufenthalt der Person in Österreich kürzer als 5 Jahre, ist die Beibringung einer Bestätigung über das Nichtvorliegen gerichtlicher Verurteilungen aus jenem Staat erforderlich, in dem die Person in dieser Zeit gelebt hat.
  • Unterlagen zum Nachweis der Befähigung zur Ausübung des Gewerbes (ist bei freien Gewerben bzw. Bestellung eines Geschäftsführers nicht erforderlich).

Falls eine gewerberechtliche Geschäftsführerin bzw. ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt wird

  • Von der gewerberechtlichen Geschäftsführerin bzw. vom gewerberechtlichen Geschäftsführer: alle oben angeführten Personaldokumente und die Erklärung für gewerberechtliche Geschäftsführerinnen/gewerberechtliche Geschäftsführer: 16 KB RTF
    • Falls die Geschäftsführerin beziehungsweise der Geschäftsführer weder EWR- noch Schweizer Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger ist, wird außerdem der Aufenthaltstitel benötigt.
    • Ist der Aufenthalt der Person in Österreich kürzer als 5 Jahre, ist die Beibringung einer Bestätigung über das Nichtvorliegen gerichtlicher Verurteilungen aus jenem Staat erforderlich, in dem die Person in dieser Zeit gelebt hat.
  • Unterlagen des gewerberechtlichen Geschäftsführers zum Nachweis seiner Befähigung zur Ausübung des Gewerbes (ist bei freien Gewerben nicht erforderlich).
  • Nachweis der Arbeitnehmereigenschaft der gewerberechtlichen Geschäftsführerin beziehungsweise des gewerberechtlichen Geschäftsführers (Anmeldung zur Gebietskrankenkasse - ist bei freien Gewerben nicht erforderlich).
Verantwortlich für diese Seite:
Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens (Magistratsabteilung 63)
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