ETZ-Programm zwischen der Slowakei und Österreich

Die slowakisch-österreichische Grenzregion ist nicht nur wegen seiner heterogenen Wirtschaft sondern auch aufgrund der Vielzahl hier angesiedelter Unternehmenszentralen, Universitäten und Forschungsinstitutionen als dynamische Region einzustufen, welche die besten Voraussetzungen einer Drehscheibe für Wirtschaft und Forschung in Mitteleuropa zugeschrieben werden können.

Das grenzüberschreitende Programm wurde am 20. Dezember 2007 von der Europäischen Kommission genehmigt. Es gelten folgende Grundsätze.

Förderfähige Antragsteller

Als Förderwerber können:

  • öffentliche Institutionen wie Länder Gemeinden, Universitäten, et cetera mit öffentlichem Rechtsstatus,
  • Organisationen, die mehrheitlich von öffentlichen Institutionen finanziert und kontrolliert werden,
  • private nicht gewinnorientierte Organisationen wie NGOs sowie
  • private gewinnorientierte Organisationen auftreten.

Programmgebiet

Das förderfähige Programmgebiet erstreckt sich über folgende sieben NUTS III-Regionen:

Karte des grenzüberschreitenden Programms zwischen Österreich und Slowakei

Karte des grenzüberschreitenden Programms zwischen Österreich und Slowakei

  • Weinviertel (Österreich)
  • Wiener Umland-Nordteil (Österreich)
  • Wiener Umland-Südteil (Österreich)
  • Nordburgenland (Österreich)
  • Wien (Österreich)
  • Bratislava (Slowakei)
  • Trnava (Slowakei)

Angerenzende Regionen in Österreich:

  • Waldviertel
  • St. Pölten
  • Niederösterreich-Süd
  • Mostviertel-Eisenwurzen
  • Mittelburgenland

Prioritätsachsen und Aktivitätsfelder

Alle Anträge müssen einer Prioritätsachse und einem Aktivitätsfeld (AF) zugeordnet sein:

  • Priorität 1: Lernende Region und Wettbewerbsfähigkeit
    • AF Grenzüberschreitende Kooperation von KMU, Kooperation bei Forschung und Entwicklung
    • AF 1.2 Kulturelle Kooperation, Kooperation im Tourismus
    • AF 1.3 Bildung und Qualifikation, Integration der Arbeitsmärkte
    • AF 1.4 Soziale Integration (Sozial- und Gesundheitsdienste)
  • Priorität 2: Erreichbarkeit und Nachhaltige Entwicklung
    • AF 2.1 Transport und regionale Erreichbarkeit (Planung, Transportorganisation, Logistik)
    • AF 2.2 Nachhaltige Raumentwicklung und Unterstützung regionaler Verwaltungssysteme
    • AF 2.3 Kooperation und gemeinsames Management von Naturschutzgebieten
    • AF 2.4 Energieeffizienz und erneuerbare Energie, Umweltschutz, Risikomanagement

Fördermittel

Die Fördermittel werden nach dem "öffentlichen Kosten Prinzip" vergeben, das heißt Fördermittel der EU können nur durch den Einsatz von nationalen öffentlichen Mitteln ergänzt werden. Der Anteil der EFRE-Förderung beträgt dabei höchstens 85 Prozent.
Die nationale Ko-Finanzierung in der Höhe von 15 Prozent können öffentliche Projektträger aus dem Bereich der Eigenmittel aufbringen. Für Private Projektträger ist eine nationale Ko-Finanzierung durch eine öfftenliche Institution unumgänglich.

Neuerungen der Programmperiode

Eine wesentliche Neuerung der Programmperiode 2007 bis 2013 bildet das Lead-Partner-Prinzip, das eine Grundvoraussetzung für die Genehmigung eines Projektes bildet.

Finanzplan

Finanzmittel EFRE
(in Euro)

Finanzmittel gesamt
(in Euro)

Gesamtvolumen

59.906.000

73.438.000

Anteil Wien

18.900.000

21.735.000

Weiterführende Informationen

Logo des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung

Dieses Programm wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kofinanziert.
"Creating the Future"

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Petra Lottes (Magistratsabteilung 27)
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