Angebots- und Vertragsbestimmungen der Stadt Wien ab 1.1.2012
Die Vereinbarung der Allgemeinen Angebotsbestimmungen der Stadt Wien (WD 307) und der Allgemeinen Vertragsbestimmungen der Stadt Wien (WD 313 oder WD 314) erfolgt durch die Anwendung des Formblattes "Angebot" (MD BD-SR 75).
Allgemeine Angebotsbestimmungen der Stadt Wien für Leistungen - WD 307
Die Allgemeinen Angebotsbestimmungen enthalten generelle Festlegungen für das vorvertragliche Verhältnis zwischen Bietern beziehungsweise Bewerbern und der Stadt Wien als Auftraggeber. Sie werden jeder Ausschreibung beziehungsweise Aufforderung zur Angebotslegung zu Grunde gelegt.
- Ausgabe 1.1.2012: 106 KB PDF
Allgemeine Vertragsbestimmungen der Stadt Wien für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) - WD 313
Die Vertragsbestimmungen der Stadt Wien für Leistungen basieren auf den Abschnitten 5 bis 10 der ÖNORM A 2060, Allgemeine Vertragsbestimmungen für Leistungen (Ausgabe 1. März 2011) und werden jedem Vertrag über die Vergabe von Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) zu Grunde gelegt.
- Ausgabe 1.1.2012: 285 KB PDF
Allgemeine Vertragsbestimmungen der Stadt Wien für Bauleistungen - WD 314
Die Vertragsbestimmungen der Stadt Wien für Bauleistungen basieren auf den Abschnitten 5 bis 12 der ÖNORM B 2110, Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen (Ausgabe 1. März 2011) und werden jedem Vertrag über die Vergabe von Bauleistungen zu Grunde gelegt.
- Ausgabe 1.1.2012: 354 KB PDF
Muster eines Garantiebriefes
- Ausgabe 1.1.2012: 9 KB PDF
Die Angebots- und Vertragsbestimmungen der Stadt Wien sind auch in Papierform als "Wertdrucksorten (WD)" in der Magistratsabteilung 6, Stadthauptkasse, Drucksortenstelle, 1082 Wien, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre, erhältlich.
Frühere Ausgaben der Angebots- und Vertragsbestimmungen
Bitte beachten Sie die früheren Ausgaben der Angebots- und Vertragsbestimmungen der Stadt Wien, die Verträgen vor dem 1. Jänner 2012 zu Grunde gelegen sind.
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Inhaltliche Auskünfte erteilt die Gruppe Zivil- und Strafrecht der Magistratsdirektion - Geschäftsbereich Recht
Magistratsdirektion - Geschäftsbereich Bauten und Technik, Stadtbaudirektion
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