Bekanntgabe des Ablesestandes eines amtlichen Wasserzählers

Die Möglichkeit der Bekanntgabe des Ablesestandes eines amtlichen Wasserzählers steht derzeit nur magistratischen Dienststellen zur Verfügung.

Um diesen Service nutzen zu können, ist die Eingabe der Transaktionsnummer erforderlich. Diese Nummer wurde Ihnen in den vergangenen Wochen schriftlich (Wasserzählerablesung) bekannt gegeben. Bitte beachten Sie, dass die Transaktionsnummer nur für eine einmalige, erfolgreich abgeschlossene Bekanntgabe eines Zählerstandes verwendet werden kann. Sie ist ausschließlich in dem im Schreiben genannten Zeitraum gültig. Sollte bei Ihrer Eingabe die Gültigkeit bereits abgelaufen sein, senden Sie uns ausnahmsweise die Daten per E-Mail, per Fax, per Post oder erwarten Sie innerhalb der nächsten drei Monate ein weiteres Schreiben unserer Dienststelle, in dem eine neue Transaktionsnummer bekannt gegeben wird.

Bekanntgabe des Ablesestandes eines amtlichen Wasserzählers

  • Wasserwerke (MA 31)
  • Fachgruppe Gebühren
  • 6., Grabnergasse 4-6, 3. Stock, Tür 498
  • Fahrplanauskunft
  • Telefon: 01 59959-31910, -31912, -31913
  • Fax: 01 59959-7231
  • E-Mail: gebuehren@ma31.wien.gv.at
  • Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr; Karfreitag, 24. und 31. Dezember von 7.30 bis 12 Uhr

Kontakt für technische Angelegenheiten

Sollten Sie bei der Ablesung erkennen, dass der Wasserzähler beschädigt ist (zum Beispiel: Frosteinwirkung, kaputtes Glas) oder Undichtheiten vor dem Messgerät bestehen, verständigen Sie bitte sofort die Wasserwerke (MA 31):

Telefon: (+43 1) 599 59
E-Mail: post@ma31.wien.gv.at

Im Falle von Undichtheiten nach dem Wasserzähler wenden Sie sich bitte an eine konzessionierte Installateurin oder einen konzessionierten Installateur.

Verantwortlich für diese Seite:
Wiener Wasserwerke (Magistratsabteilung 31)
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