Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2010
Das Wichtigste für Sie im Überblick
Die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen finden am 10. Oktober 2010 statt. Im Gemeinderat geht es um die Verteilung von 100 Mandaten, in den Bezirksvertretungen, je nach Größe, um die Verteilung von 40 bis 60 Mandaten.
Kundmachung über die Ausschreibung der Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2010 in der Bundeshauptstadt Wien: 44 KB RTF • 16 KB PDF
Ab Anfang September finden Sie hier detaillierte Informationen rund um die Wahl. Vorab geben wir Ihnen ein paar wichtige Hinweise:
Unterstützungserklärungen
Parteien, die noch nicht im Gemeinderat oder in der Bezirksvertretung vertreten sind, können bis zum 3. September 2010 Unterstützungserklärungen für die Kandidatur bei den Wahlen im Herbst sammeln. Für die Kandidatur bei der Bezirksvertretungswahl benötigt die wahlwerbende Partei 50 Unterschriften von wahlberechtigten Personen pro Bezirk, für die Kandidatur bei der Gemeinderatswahl 100 Unterstützungserklärungen von wahlberechtigten Personen pro Wahlkreis.
Unterschreiben können die wahlberechtigten Wienerinnen und Wiener die Unterstützungserklärungen in jedem Magistratischen Bezirksamt oder bei einem Notar. Es können nur Parteien unterstützt werden, die im eigenen Wohnbezirk der Unterzeichnerin beziehungsweise des Unterzeichners kandidieren wollen. Von jeder wahlberechtigten Person kann eine Unterstützungserklärung für die Gemeinderatswahl und eine Unterstützungserklärung für die Bezirksvertretungswahl abgegeben werden.
Wer ist in Wien wahlberechtigt?
Den Gemeinderat und die Bezirksvertretung wählen dürfen alle Österreicherinnen und Österreicher, die bis zum 10. Oktober 1994 geboren wurden und ihren Hauptwohnsitz spätestens am 10. August 2010 in Wien begründet haben.
Zusätzlich nur für die Bezirksvertretungswahl wahlberechtigt
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die bis zum 10. Oktober 1994 geboren wurden und ihren Hauptwohnsitz spätestens am 10. August 2010 in Wien begründet haben, dürfen ihre Stimme bei der Bezirksvertretungswahl abgeben. Für den Gemeinderat sind nichtösterreichische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nicht wahlberechtigt, da dieser in Wien gleichzeitig der Landtag ist.
Reklamationsverfahren
Von 31. August bis einschließlich 9. September 2010 findet das sogenannte Reklamationsverfahren statt.
Wo kann ich wählen?
Spätestens eine Woche vor der Wahl sollten Sie in Ihrem Briefkasten die "Amtliche Wahlinformation" vorfinden. Diese informiert Sie, in welchem Sprengel beziehungsweise Wahllokal Sie wählen dürfen.
Ein Tipp: Nehmen Sie die "Amtliche Wahlinformation" mit ins Wahllokal, dann findet man Sie schneller im Wählerverzeichnis.
Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte.
Wählen im Urlaub?
Wenn Sie am Wahltag nicht in dem zu Ihrem Hauptwohnsitz zugeteilten Wahllokal wählen können, haben Sie mit einer Wahlkarte die Möglichkeit, im In- und Ausland per Briefwahl zu wählen.
Wählen im Krankenbett
Bürgerinnen und Bürger, die sich am Wahltag in einer Krankenanstalt oder einem Geriatriezentrum befinden, können sich über die Spitalsverwaltung eine Wahlkarte besorgen lassen.
Falls Sie Ihr Wahllokal auf Grund von Bettlägerigkeit oder mangelnder Mobilität nicht persönlich aufsuchen können, können Sie beim Wahlreferat Ihres Magistratischen Bezirksamtes eine Wahlkarte beantragen. Damit haben Sie die Möglichkeit, per Brief zu wählen oder Sie werden auf speziellen Antrag am Wahltag von einer Wahlkommission besucht.
Briefwahl
Wer am Wahltag nicht in seinem nach dem Hauptwohnsitz zugeteilten Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl seine Stimme abzugeben.
Der ausgefüllte Stimmzettel und die ausgefüllte Wahlkarte müssen dazu bis spätestens 18. Oktober, 14 Uhr, per Post, per Boten oder durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Wahlbehörde einlangen. Die Adresse der zuständigen Wahlbehörde ist bereits auf der Wahlkarte aufgedruckt.
Alternativ zur Briefwahl kann die Wahlkarte am Wahltag zur Stimmabgabe in einem beliebigen Wiener Wahlkarten-Wahllokal verwendet werden.
Wie beantrage ich eine Wahlkarte?
Einen Wahlkartenantrag können Sie bis zum 6. Oktober 2010 schriftlich (E-Mail, Fax oder formloser schriftlicher Antrag) oder bis zum 8. Oktober, 12 Uhr persönlich beim zuständigen Wahlreferat Ihres Magistratischen Bezirksamtes stellen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Um eine Wahlkarte zu beantragen, sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:
Familienname/Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse des Hauptwohnsitzes und ein amtlicher Lichtbildausweis (Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder Angabe der Reisepass- beziehungsweise Personalausweisnummer inklusive der ausstellenden Behörde).
Wahlkarten werden voraussichtlich ab 22. September 2010 ausgegeben, da erst ab diesem Zeitpunkt die kandidierenden Parteien feststehen und die Stimmzettel für die Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2010 in Wien vorliegen.
Am Wahltag
Vergessen Sie bitte nicht, einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) ins Wahllokal mitzunehmen. Sollten Sie eine Wahlkarte haben, geben sie diese der Wahlbehörde.
Weitere Informationen
Wiener Stadtinformationszentrum - Telefon +43 1 525 50
Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (Magistratsabteilung 62)
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