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Bundespräsidentenwahl 2010 in Wien

Das Wichtigste für Sie im Überblick

Am Sonntag, dem 25. April 2010 findet in Österreich die Bundespräsidentenwahl 2010 statt.

Ab Mitte März finden Sie hier detaillierte Informationen rund um die Wahl. Vorab geben wir Ihnen ein paar wichtige Hinweise:

Unterstützungserklärungen

Bis 26. März, 17 Uhr, haben Wahlwerberinnen und Wahlwerber die Möglichkeit, die für die Kandidatur notwendigen 6.000 Unterstützungserklärungen zu sammeln.

Unterschreiben können wahlberechtigte Österreicherinnen und Österreicher mit Hauptwohnsitz in Wien die Unterstützungserklärung in jedem Magistratischen Bezirksamt oder in der Magistratsabteilung 62 - Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten, 1080 Wien, Lerchenfelder Straße 4, 3. Stock.

Wer ist in Wien wahlberechtigt?

Wählen dürfen alle Österreicherinnen und Österreicher, die bis zum 25. April 1994 geboren wurden und ihren Hauptwohnsitz spätestens am 2. März 2010 in Wien begründet haben.

Wahlinformationen für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher

Reklamationsverfahren

Ab Mitte März 2010 werden Hauskundmachungen mit der Information, wie viele Wahlberechtigte pro Wohnung Ihres Hauses im Wählerverzeichnis eingetragen sind, versandt. Ab Dienstag, dem 23. März 2010, liegt in allen Wahlreferaten in den Magistratischen Bezirksämtern das Wählerverzeichnis zur öffentlichen Einsicht auf. Im anschließenden Reklamationsverfahren (23. März bis 1. April 2010) kann gegen Eintragungen im Wählerverzeichnis schriftlich oder mündlich Einspruch erhoben werden beziehungsweise eine fehlende Eintragung beantragt werden.

Wo kann ich wählen?

Spätestens eine Woche vor der Wahl sollten Sie in Ihrem Briefkasten die "Amtliche Wahlinformation" vorfinden. Diese informiert Sie, in welchem Sprengel beziehungsweise Wahllokal Sie wählen dürfen.

Ein Tipp: Nehmen Sie die "Amtliche Wahlinformation" mit ins Wahllokal, dann findet man Sie schneller im Wählerverzeichnis.

Wählen im Urlaub?

Wenn Sie am Wahltag nicht in dem zu Ihrem Hauptwohnsitz zugeteilten Wahllokal wählen können, haben Sie mit einer Wahlkarte die Möglichkeit, in ganz Österreich (in einem Wahllokal oder per Brief) und auch im Ausland (per Brief) zu wählen.

Wählen im Krankenbett

Bürgerinnen und Bürger, die sich am Wahltag in einer Krankenanstalt oder einem Geriatriezentrum befinden, können sich über die Spitalsverwaltung eine Wahlkarte besorgen lassen.

Falls Sie Ihr Wahllokal auf Grund von Bettlägerigkeit oder mangelnder Geh- und Transportfähigkeit nicht persönlich aufsuchen können, können Sie beim Wahlreferat Ihres Magistratischen Bezirksamtes eine Wahlkarte beantragen. Damit haben Sie die Möglichkeit, per Brief zu wählen oder Sie werden auf speziellen Antrag am Wahltag von einer Wahlkommission besucht.

Briefwahl

Wer am Wahltag nicht in seinem nach dem Hauptwohnsitz zugeteilten Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit mit einer Wahlkarte per Briefwahl seine Stimme abzugeben.

Der ausgefüllte Stimmzettel und die ausgefüllte Wahlkarte müssen dazu bis spätestens 30. April 2010, 14 Uhr, per Post, per Boten oder durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Wahlbehörde einlangen.

Alternativ zur Briefwahl kann die Wahlkarte am Wahltag zur Stimmabgabe in einem beliebigen Wahllokal in ganz Österreich verwendet werden.

Wie beantrage ich eine Wahlkarte?

Einen Wahlkartenantrag können Sie bis zum 21. April 2010 schriftlich (E-Mail, Fax oder formloser schriftlicher Antrag) oder bis zum 23. April 2010, 12 Uhr persönlich beim zuständigen Wahlreferat Ihres Magistratischen Bezirksamtes stellen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Um eine Wahlkarte zu beantragen, sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:
Familienname/Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse des Hauptwohnsitzes und ein amtlicher Lichtbildausweis (Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder Angabe der Reisepass- beziehungsweise Personalausweisnummer inklusive der ausstellenden Behörde).

Wahlkarten werden voraussichtlich ab Anfang April 2010 ausgegeben, da erst ab diesem Zeitpunkt die Stimmzettel für die Bundespräsidentenwahl 2010 vorliegen.

Am Wahltag

Vergessen Sie bitte nicht, einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) ins Wahllokal mitzunehmen. Sollten Sie eine Wahlkarte haben, geben sie diese der Wahlbehörde.

Weitere Informationen

Wiener Stadtinformationszentrum - Telefon +43 1 525 50

Wien hat abgestimmt

Schriftzug "Wien will's wissen"

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Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (Magistratsabteilung 62)
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