Anträge für die Leitung von Tierversuchen
Bei der Bewilligung von Anträgen zur Tierversuchsleitung gilt es die geeignete Qualifikation und Ausbildung der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers festzustellen. In Wien legen die Sachverständigen der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz (MA 60) besonderen Wert auf das Vorhandensein, der im Tierversuchsgesetz geforderten, "ausreichenden Spezialkenntnisse". Im österreichische Recht existieren dazu keine näheren Definitionen, daher werden die Ausbildungsprogramme anerkannter internationaler Organisationen zum Beispiel Gesellschaft für Versuchstierkunde (GV-SOLAS) und FELASA als Beurteilungsbasis der Spezialkenntnisse verwendet.
Der Antrag muss an die Abteilung Wasserrecht (MA 58) gestellt werden.
Veterinäramt und Tierschutz (Magistratsabteilung 60)
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