Anträge für die Bewilligung einer Tierversuchseinrichtung

Bei der Bewilligung zu Tierversuchseinrichtungen wird zunächst die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen überprüft. Die Übereinstimmung mit den tatsächlichen Gegebenheiten wird vor Ort kontrolliert.

Zum Betreiben einer Tierversuchseinrichtung gehören beispielsweise geeignete Räume und Geräte. Sachkundiges Personal zur Betreuung der Versuchstiere muss bereitstehen. Jede Einrichtung soll so ausgestattet sein, dass sie den untergebrachten Tieren einen angemessenen Lebensraum bietet. Neben den zahlreichen technischen Anforderungen legen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Veterinärdienste und Tierschutz (MA 60) besonderes Augenmerk auf die Einrichtung und Strukturierung der Käfige. Jedes Tier sollte ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten vorfinden. Bei den meisten Tieren ist eine Gruppenhaltung der Einzelhaltung vorzuziehen.

Der Antrag muss an die Abteilung Wasserrecht (MA 58) gestellt werden.

Bewilligung einer Tierversuchseinrichtung und Änderung einer genehmigten Tierversuchseinrichtung - Antrag

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Veterinärdienste und Tierschutz (Magistratsabteilung 60)
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