Tierversuche - Anträge und Meldungen
Meldungen und Anträge zur Durchführung von Tierversuchen müssen auf Zulässigkeit geprüft werden. Der Versuch muss dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen. Ein berechtigtes Interesse an den Versuchsergebnissen muss vorhanden sein. Sofern anerkannte Ersatzmethoden zum Einsatz kommen können, müssen diese angewendet werden.
Ziele: Reduce - Replace - Refine
Die Beurteilung der Durchführung eines Tierversuchs erfolgt nach den Regeln der drei Rs (reduce, replace, refine, also: verringern, ersetzen, verbessern):
- Reduce
- Es wird darauf geachtet, dass Tierversuche mit einer möglichst geringen, aber trotzdem aussagekräftigen Anzahl von Tieren durchgeführt werden.
- Replace
- Sollten Ersatzmethoden vorhanden sind, darf kein Tierversuch durchgeführt werden.
- Refine
- Die Lebensbedingungen der Tiere sollen so weit wie möglich verbessert werden. Dies kann zum Beispiel durch vermehrte Beschäftigungsmöglichkeiten während der Haltung oder durch eine optimale Schmerzbehandlung während des Versuchs erzielt werden,
Die Beurteilung der Versuche und Meldungen hat das Ziel die Anzahl der Versuche und der Versuchstiere auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu bringen und die Lebensbedingungen der Versuchstiere in ihrem Einsatz für die Wissenschaft zu optimieren.
Veterinäramt und Tierschutz (Magistratsabteilung 60)
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