Reisen mit Tieren

Flugzeug vor der Landung

Für Auslandsreisen mit Hund, Katze oder Frettchen sowie für deren Einfuhr in die EU müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Für andere Heimtiere (wie Kaninchen, Meerschweinchen, Papagei) ist meistens kein gesonderter Nachweis notwendig.

Für die Einreise von Tieren in das EU-Ausland und in außereuropäische Staaten müssen die gültigen Bestimmungen bei der Botschaft des Urlaubslandes erfragt werden. Für manche dieser Staaten ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis notwendig.


Die Tierschutz-Helpline informiert detailliert über Einreisebestimmungen. Telefon: (+43 1) 4000-8060

Weiterführende Informationen

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Erwin Svoboda (Magistratsabteilung 60)
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