Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen innerhalb der EU und Norwegen

Katzen im Transportbehälter

Seit 1. Oktober 2004 gelten für Heimtiere im Reiseverkehr (maximal fünf Tiere) zwischen EU-Mitgliedsstaaten und für die Einfuhr in die EU neue Vorschriften. Der blaue Pet-Pass löst innerhalb der EU das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis ab und wird von der praktischen Tierärztin oder dem Tierarzt ausgestellt.


In der EU gibt es zwei Gruppen von Mitgliedsstaaten mit unterschiedlichen Reisebestimmungen:

EU-Mitgliedsstaaten ohne Sonderbestimmungen

Um zwischen Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, der Slowakischen Republik, Slowenien, Spanien, der Tschechische Republik und Ungarn mit Tiere reisen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Hund, Katze, Frettchen über drei Monaten

  • Neuer von der EU-Kommission festgelegter Impfausweis (blauer Pet-Pass) mit folgenen Eintragungen:
    • Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 oder 11785)
    • Gültige Tollwutimpfung

Hund, Katze, Frettchen unter drei Monaten

Für ungeimpfte Tiere unter drei Monaten können die Mitgliedsstaaten das Reisen unter folgenden Voraussetzungen zwischen EU-Staaten gestatten, wenn

  • ein Ausweis zur eindeutigen Identifikation des Tieres mitgeführt wird (blauer Pet-Pass mit eingetragenem Chip),
  • die Bestätigung einer von der Behörde zugelassenen Tierärztin oder eines Tierarztes, dass das Jungtier vorher nur an seinem Geburtsort gehalten wurde, mitgeführt wird oder
  • es seine Mutter, von der es noch abhängig ist, begleitet.

Für die Einreise nach Österreich sind diese Voraussetzungen ausreichend. Für die Einreise in andere EU-Staaten ist zusätzlich beim zuständigen Ministerium des jeweiligen Landes ein schriftlicher Antrag zu stellen.

In folgende Mitgliedstaaten können Tiere unter drei Monaten nicht eingeführt werden: Finnland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Malta, Polen, Schweden, Zypern.

EU-Mitgliedsstaaten mit Sonderbestimmungen und Norwegen

Um nach Großbritannien, Irland, Malta, Finnland oder Norwegen einreisen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Hund, Katze, Frettchen über drei Monaten

  • Neuer von der EU-Kommission festgelegter Impfausweis (blauer Pet-Pass) mit folgenden Eintragungen:
  • Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 oder 11785)
  • Gültige Tollwutimpfung

Großbritannien, Irland, Malta, Finnland

Hunde sind 120 bis 24 Stunden vor der Einreise gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) zu behandeln. Dies ist im Pet-Pass von der praktischen Tierärztin oder dem praktischen Tierarzt einzutragen.

Norwegen

Hunde und Katzen sind innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise zu behandeln. Die Behandlung ist mit Praziquantel oder einem gleichwertigen Präparat durchzuführen.

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Veterinäramt und Tierschutz (Magistratsabteilung 60)
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