Reisen mit Tieren

Für Auslandsreisen mit Hund, Katze oder Frettchen sowie für deren Einfuhr in die EU müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Für andere Heimtiere, zum Beispiel Kaninchen, Meerschweinchen oder Papageien, ist meistens kein gesonderter Nachweis notwendig.

Für die Einreise von Tieren in das EU-Ausland und in außereuropäische Staaten müssen die gültigen Bestimmungen bei der Botschaft des Urlaubslandes erfragt werden. Für manche dieser Staaten ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis notwendig.

Reisen mit Hund, Katze und Frettchen innerhalb der EU und Norwegen

Die Tierschutz-Helpline informiert detailliert über Einreisebestimmungen. Telefon: +43 1 4000-8060

Weiterführende Informationen

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Veterinäramt und Tierschutz (Magistratsabteilung 60)
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