Rotz - Tierkrankheiten
Vorkommen und Verbreitung
Rotz gilt in Europa als durch konsequente Ausrottung getilgt. Endemische Verbreitung wird zum Beispiel in der Türkei, im Iran und Irak sowie der Mongolei nachgewiesen. Eine Einschleppung ist daher möglich.
Beim Rotz handelt es sich um eine oft chronisch und seuchenhaft verlaufende Infektionskrankheit primär der Einhufer. Am empfänglichsten sind Esel, Maulesel und Maultiere. Pferde, Hunde, Katzen, Kamele sowie Menschen gelten als mittelgradig empfänglich. Hingegen sind Rinder und Schweine schwer zu infizieren.
Die Krankheit ist eine Kontaktzoonose und gilt als ansteckend für Menschen.
Übertragung
Der Erreger, Burkholderia mallei, wird von Tier zu Tier oder durch Zwischenträger (Futter, Streu, Putzzeug, Geschirr) übertragen. Eintrittspforte ist die unverletzte Schleimhaut.
Krankheitsbild
Bei dieser Krankheit kommt es vorderhand zu knotigen und geschwürigen Entzündungen in der Haut, in der Nasenschleimhaut und in den Lungen. Rotz kommt bei Eseln und Maultieren meist in der akuten, bei Pferden überwiegend in der chronischen Form vor. Bei der chronischen Form werden klinische Erscheinungen nicht immer festgestellt.
Man unterscheidet:
- Nasenrotz mit geschwürigen Veränderungen auf der Nasenschleimhaut und grünlich-gelbem Ausfluss oft nur auf einer Seite, trotz beidseitiger Entzündung
- Hautrotz mit Knoten in der Haut, die geschwürig aufbrechen
- Kehlkopf- und Lungenrotz mit Husten und Atembeschwerden und zeitweiligem Nasenbluten
- Chronischer Rotz, der jahrelang bestehen kann
Anzeigepflicht
Rotz ist nach dem Tierseuchengesetz anzeigepflichtig. Anzeigen sind an die Abteilung Veterinärdienste und Tierschutz (MA 60) zu richten.
Diagnose
Für die Diagnose von Rotz sollten immer die Ergebnisse mehrerer Untersuchungsverfahren herangezogen werden. Zum Einsatz kommen hier unter anderem ein mikroskopischer Nachweis, die Anzüchtung der Bakterien als Kultur, sowie molekulare Nachweisverfahren.
Therapie
Beim Menschen wird Rotz mit Hilfe von Antibiotika behandelt. Die Therapie von erkrankten Pferden ist ausnahmslos verboten.
Verantwortlich für diese Seite:Veterinärdienste und Tierschutz (Magistratsabteilung 60)
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