FSME - Tierkrankheiten

Vorkommen und Verbreitung

Die FSME kommt hauptsächlich in Europa vor. In Österreich gibt es regelmäßig Erkrankungsfälle.

Übertragung

Zur Infektion des Menschen kommt es durch den Biss einer infizierten Zecke. Die wichtigsten Krankheitsüberträger in Mitteleuropa sind die Arten der Gattung Ixodes mit der häufigsten einheimischen Art, dem Gemeinen Holzbock (Ixodes ricinus).

Krankheitsbild

Nur etwa zehn bis 30 Prozent der Infizierten zeigen Symptome, bei den restlichen verläuft die Krankheit asymptomatisch. Zwei bis 20 Tage nach der Infektion treten grippeähnliche Symptome mit Fieber und Kopf- und Gliederschmerzen auf, die sich nach wenigen Tagen wieder zurückbilden.

Bei 70 Prozent der symptomatischen Patienten kommt es nach etwa einer Woche zur Entfieberung und wenige Tage später zu einem zweiten Fiebergipfel mit bis zu 40 Grad Celsius Körpertemperatur. Auch Zeichen der Gehirn- und Hirnhautbeteiligung treten in diesem Stadium auf: Kopfschmerzen, Erbrechen sowie Hirnhautzeichen (meningeale Reizzeichen). Schreitet diese Meningoenzephalitis fort, treten Bewusstseinsstörungen bis zum Koma und Lähmungen auf. Diese Symptome können mehrere Monate anhalten, häufig kommt es jedoch selbst nach schweren Verläufen zur völligen Ausheilung.

Anzeigepflicht

Für an FSME erkrankte Tiere besteht in Österreich keine generelle Anzeigepflicht. Ausnahme: Enzephalomyelitiden beim Pferd sind anzeigepflichtig.

Diagnose

Es gibt zahlreiche Nachweisverfahren wie Zellkultur, molekularbiologische oder serologische Nachweisverfahren.

Therapie

Ist die Krankheit einmal ausgebrochen, ist nur eine symptomatische, auf die Linderung einzelner Symptome konzentrierte Therapie möglich.

Prophylaxe

Körper und Kleider sollten nach Besuch von Wald und Flur abgesucht werden. Gefundene Zecken sollten sorgfältig entfernt und verwahrt, die Stelle des Stichs desinfiziert und der Zeitpunkt sowie Befallsort notiert werden.

Als wichtigste vorbeugende Maßnahme kommt in Infektionsgebieten die Schutzimpfung zum Einsatz.

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Veterinäramt und Tierschutz (Magistratsabteilung 60)
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