Haltung von Wildtieren
Wildtiere sind Tiere, die weder zu den Haustieren noch zu den Heimtieren zählen. Die private Haltung von Wildtieren, die besondere Ansprüche hinsichtlich Klima, Ernährung, Bewegungsbedürfnis und Sozialverhalten stellen, muss der Behörde gemeldet werden. Dazu gehören:
- Alle Wildtierarten der Säugetiere, ausgenommen Schalenwild, Bison und Streifenhörnchen
- Alle Wildtierarten der Vögel, ausgenommen Arten der Unzertrennlichen, der Plattschweifsittiche, Wellensittiche, Nymphensittiche, Prachtfinken und der Chinesische Sonnenvogel, die Chinesische Zwergwachtel sowie das Diamanttäubchen
- Alle Reptilienarten
- Alle Lurch-Arten
- Fische, die in Freiheit mehr als ein Meter lang werden
Meldepflichtige Tiere
Das Bundestierschutzgesetz nennt in der zweiten Tierhaltungsverordnung jene Wildtiere, die besondere Anforderungen an die Haltung stellen. Tiere, deren Haltung aus Gründen des Tierschutzes verboten ist, sind ebenfalls aufgeführt.
Für die Meldung sind folgende Daten anzugeben:
- Name und Anschrift der Tierhalterin oder des Tierhalters
- Art und Höchstzahl der gehaltenen Tiere
- Ort der Haltung
Gegebenenfalls sind weitere Angaben notwendig, die zur Beurteilung durch die Behörde erforderlich sind.
In Wien ist die zuständige Behörde die Abteilung Veterinäramt und Tierschutz (MA 60). Die Meldung kann per Post, E-Mail, Fax oder auch persönlich in der Veterinärdirektion, während der Amtsstunden abgegeben werden.
Kontakt
Veterinäramt und Tierschutz - Dienststellenleitung
Für Zoos, Tierheime und Tierhaltungen im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten ist keine Meldung erforderlich.
Veterinäramt und Tierschutz (Magistratsabteilung 60)
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