Tiere, die man in Wien halten darf
Das Bundestierschutzgesetz unterscheidet drei Kategorien von Tieren:
Verbotene Tiere
Im § 3 der Ersten Wiener Tierschutz- und Tierhalteverordnung werden jene Wildtierarten aufgezählt die als gefährlich gelten. Deren Haltung ist Sicherheitsgründen für Privatpersonen verboten. Auskünfte erteilt die Tierschutz-Helpline.
Verantwortlich für diese Seite:Veterinärdienste und Tierschutz (Magistratsabteilung 60)
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