Tiere, die man in Wien halten darf

Das Bundestierschutzgesetz unterscheidet drei Kategorien von Tieren:

Verbotene Tiere

Im § 3 der Ersten Wiener Tierschutz- und Tierhalteverordnung werden jene Wildtierarten aufgezählt die als gefährlich gelten. Deren Haltung ist Sicherheitsgründen für Privatpersonen verboten. Auskünfte erteilt die Tierschutz-Helpline.

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Veterinärdienste und Tierschutz (Magistratsabteilung 60)
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