Verpflichtender Hundeführschein
Mit 1. Juli 2010 ist der verpflichtende Hundeführschein in Kraft getreten. "Uns geht es um das friedliche Miteinander zwischen Mensch und Hund in der Großstadt, der Führschein ist sicher ein wesentlicher Schritt dazu. Es geht uns nicht um eine Diskriminierung, sondern schlicht weg darum, Gefahren und auch Ängste zu minimieren", so Umweltstadträtin Ulli Sima.
Virtuelles Amt
Auswahl der betroffenen Hunderassen
Die Liste der betroffenen Hunderassen wurde von Expertinnen und Experten ausgearbeitet. Zum einen wurde die große Bisskraft dieser Hunde und die Bisshäufigkeit herangezogen. Zum anderen sind dies unter anderem auch jene Hunde, über die es bei der Tierschutzombudsstelle Wien häufig Beschwerden gibt und die nach Unfällen verstärkt als auffällige und aggressive Hunde in den Tierheimen landen.
Diese Hunde machen insgesamt knapp fünf Prozent aller in Wien gehaltenen Hunde aus. Sie sind allerdings für fast 25 Prozent aller Hundebisse verantwortlich. Zusätzlich führen Bisse dieser Hunde meist zu vergleichsweise schwerwiegenden Verletzungen.
Prüfungen
Der Hundeführschein besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil.
Der theoretische Teil trägt dazu bei, das Wissen über Hundehaltung, Hundeausbildung, Verhalten des Hundes, Gesundheit und gesetzliche Verpflichtungen zu erweitern und zu festigen. Die Prüfung umfasst 150 mögliche Fragen. Aus diesen werden mindestens 30 gestellt. Davon müssen 24 richtig beantwortet werden.
Im Anschluss folgt der praktische Teil. Hier wird getestet, ob die Hundehalterinnen und Hundehalter in der Lage sind, sich in alltäglichen Situationen mit ihrem Hund richtig und rücksichtsvoll in Bezug auf andere Menschen zu verhalten. Für den verpflichtenden Hundeführschein wird der Praxisteil erweitert. So werden mögliche kritische Situationen wie beispielsweise die Begegnung mit anderen Hunden trainiert.
Die Prüfung zum Hundeführschein wird im Auftrag der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz (MA 60) durch die Tierschutzombudsstelle von speziell ausgebildeten Prüferinnen und Prüfern abgehalten.
Im Gegensatz zum freiwilligen Hundeführschein erfolgt keine Befreiung von der Hundeabgabe.
Lernunterlagen
- Handbuch: 282 KB PDF • 2,8 MB RTF
- Fragenkatalog: 192 KB PDF • 4,9 MB RTF
Mögliche Strafen ohne Hundeführschein
Bis zur positiven Absolvierung des Hundeführscheins müssen die Hunde an öffentlichen Orten stets mit einem Maulkorb versehen sein. Erst nach positiver Absolvierung des Hundeführscheins gelten auch für hundeführscheinpflichtige Hunde die allgemeinen Bestimmungen hinsichtlich des Maulkorb- und Leinengebotes in Wien.
Wird eine Hundehalterin oder ein Hundehalter nach Inkrafttreten der neuen Reglung mit einem Kampfhund ohne Hundeführschein aufgegriffen, kann eine Verwaltungsstrafe ausgesprochen werden. Die Hundehalterinnen und Hundehalter können aufgefordert werden, den Hundeführschein binnen drei Monaten nachzubringen.
Bei Hundehalterinnen und Hundehalter ohne Hundeführschein in Gefahrensituationen kann der Hund auf Veranlassung der Polizei - neben der Verhängung von sehr hohen Verwaltungsstrafen - sofort und dauerhaft abgenommen werden.
Downloads
- Verpflichtender Hundeführschein - Information der Tierschutzombudsstelle Wien: 93 KB PDF
- Ein besseres Miteinander - Der Wiener Hundeführschein: 2 MB PDF • 20 KB RTF
Weiterführende Informationen
Veterinäramt und Tierschutz (Magistratsabteilung 60)
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