Schwerpunktkontrollen bei Hunden

Video zu Hundehalter werden wieder kontrolliert

Seit 28. März 2011 führt die Wiener Polizei mit Unterstützung der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz (MA 60) Kontrollen in Sachen Hundehaltung durch.

Mit den aktuellen Schwerpunktkontrollen sollen Hundehalterinnen und Hundehalter an ihre Verpflichtungen und an die Spielregeln für ein friedliches Miteinander erinnert werden. Ziel ist das friedliche Miteinander von Mensch und Hund in der Großstadt.

Im Zentrum stehen dabei die Kontrolle der Leinen- beziehungsweise Maulkorbpflicht. Auch das Chippen und die Führscheinpflicht für Listenhunde werden kontrolliert.

Übergangsfrist für Listenhundebesitzer ist abgelaufen

Seit 1. Juli 2010 gilt in Wien für gewisse Hunde eine Führscheinpflicht. Für jene Hunde, die noch keine Prüfung absolviert haben, gilt Maulkorbpflicht. Seit 1. Juli 2011 müssen alle Listenhundebesitzerinnen und -besitzer einen Führschein absolviert haben.

Verpflichtender Hundeführschein

Leinen- oder Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten

In Wien müssen Hunde an öffentlichen Orten - das sind etwa Straßen und Plätze, aber auch öffentlich zugängliche Teile von Häusern, Höfen oder Lokalen - einen um den Fang geschlossenen Maulkorb tragen oder an der Leine geführt werden. In öffentlich zugänglichen Parks und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde immer an die Leine. Maulkorbpflicht herrscht an öffentlichen Orten, wo üblicherweise viele Menschen anzutreffen sind, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Restaurants oder bei Veranstaltungen.

Verantwortlich für diese Seite:
Veterinäramt und Tierschutz (Magistratsabteilung 60)
Kontaktformular