Hundehaltung - Gesetzliche Pflichten

Hund mit Brustgeschirr

Hundebesitzer müssen zum Wohle aller die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes beachten. Die meisten Unfälle mit Hunden würden bei Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gar nicht erst geschehen. In Wien ist die Maulkorb- oder Leinenpflicht an öffentlichen Orten gesetzlich vorgeschrieben. Die meisten Unfälle passieren jedoch mit Hunden, die weder einen Maulkorb tragen noch an der Leine gehalten werden.

Mit dem Ignorieren dieser Verpflichtungen nimmt sich die Hundehalterin oder der Hundehalter die Möglichkeit, kritische Situationen zu beherrschen. Denn selbst der bravste Hund überlegt nicht, sondern handelt instinktiv. Das Verhalten des Tiers ist nicht vorhersehbar.

Die Tierhalterin oder der Tierhalter muss zum Schutz des Hundes und seiner Umwelt für den Hund mitdenken und mithandeln. Nur durch Rücksichtsnahme auf die anderen ist das Zusammenleben von Mensch und Tier möglich.

Gesetzliche Vorschrift: Hundeabgabe - Entrichtung

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Veterinäramt und Tierschutz (Magistratsabteilung 60)
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