Elektronische Kennzeichnungspflicht für Hunde

Chippen eines Hundes

Das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz sieht das Chippen als elektronische Kennzeichnung für Hunde verpflichtend vor. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist ist die Regelung mit 1. Jänner 2010 endgültig in Kraft getreten. Somit werden seit diesem Zeitpunkt alle in Österreich gehaltenen Hunde mit einem elektronisch ablesbaren Mikrochip gekennzeichnet.


Durch die Kennzeichnung der Tiere können die Besitzerinnen und Besitzer von entlaufenen, ausgesetzten oder zurückgelassenen Hunden besser ausfindig gemacht werden.

Das Einsetzen des Chips und das Ausstellen des EU-Heimtierausweises - blauer Pet Pass - besorgen alle praktischen Tierärztinnen und Tierärzte. Der Mikrochip hält ein Leben lang und ist nicht gesundheitsschädlich. Das Einsetzen ist mit einer Impfung für das Tier vergleichbar.

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Veterinäramt und Tierschutz (Magistratsabteilung 60)
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