Ausstattung von Ordinationen und privaten Tierspitälern
Die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz (MA 60) kontrollieren die tierärztlichen Ordinationen nach den folgenden Gesichtspunkten:
- Die Ordination oder das private Tierspital muss durch eine zweck- und standesgemäße Bezeichnung nach außen hin zu erkennen sein.
- Die Ordination muss in einem Zustand sein der den hygienischen Anforderungen und dem tierärztlichen Bedarf entspricht.
- Die von der Österreichischen Tierärztekammer festgelegten Richtlinien über die Beschaffenheit von Ordinationen und privaten Tierspitälern (676 KB PDF) müssen erfüllt sein.
Die Kontrollen erfolgen angekündigt. Die Terminvereinbarung erfolgt in Absprache mit den Wiener Tierärztinnen und Tierärzten. Zum gleichen Termin werden gegebenenfalls die Führung der tierärztlichen Hausapotheke und die Entsorgung der gefährlichen Abfälle überprüft.
Veterinäramt und Tierschutz (Magistratsabteilung 60)
Kontaktformular
