Überprüfung tierärztlicher Ordinationen

In Wien gibt es derzeit über 200 Tierarztpraxen und Tierkliniken. Sie werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz (MA 60) gemeinsam mit der Österreichischen Tierärztekammer kontrolliert.

Überprüft werden:

Ein Kranker Hund mit Halskrause auf der Wiese
  • die Ausstattung der Ordinationen,
  • die umweltgerechte Entsorgung von medizinischen Abfällen,
  • Führung der tierärztlichen Hausapotheke,
  • die Lagerung und Handhabung von Arzneimitteln,
  • die Arzneimittelanwendung an Tieren, die für die Lebensmittelgewinnung vorgesehen sind und
  • die Anwendung von Desinfektionsmitteln.

Die Aufnahme der freiberuflichen tierärztlichen Tätigkeit ist der für den Berufssitz zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde binnen zwei Wochen nach Erhalt des Tierärzteausweises zu melden. Eröffnung und Schließung einer tierärztlichen Ordination oder eines privaten Tierspitals sind binnen zwei Wochen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde und der Tierärztekammer anzuzeigen. In Wien ist die MA 60 der zuständige Ansprechpartner.

Downloads

  • Jährlicher Impfbericht an die Abteilung Veterinäramt und Tierschutz: 10 KB PDF31 KB RTF
  • Merkblatt für die Entsorgung von Abfällen in tierärztlichen Ordinationen: 50 KB PDF
Verantwortlich für diese Seite:
Veterinäramt und Tierschutz (Magistratsabteilung 60)
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