Kontrolle landwirtschaftlicher Betriebe

Hühner und ein Hahn

Nur gesunde Tiere können den Konsumentinnen und Konsumenten gesunde Lebensmittel liefern. Die Abteilung Veterinäramt und Tierschutz (MA 60) überprüft in 50 landwirtschaftlichen Betrieben und bei zwei Erwerbsimkern (Bio-Imker) die Haltungsbedingungen und den Gesundheitszustand der Nutztiere. So wird die Lebensmittelsicherheit schon am Beginn der Lebensmittelproduktion zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten kontrolliert.

Art und Umfang der Kontrollen

Die Sicherheit bei Nahrungsmitteln tierischer Herkunft, wie Fleisch, Milch, Fisch, Ei und Honig, wird durch umfangreiche Kontrollen gewährleistet:


  • Gesundheitszustand der Tiere (zum Beispiel Freisein von Tierseuchen und anderen Krankheiten, durchgeführte Impfungen und Behandlungen)
  • Tierpflege (zum Beispiel Hufe, Klauen, Fell, Einstreu)
  • Tiergerechte Haltung (zum Beispiel Haltungsform, Stallgröße, -beschaffenheit, -klima, Auslauf)
  • Herkunft der Tiere (Herkunftsbetrieb, Herkunft aus tierseuchenfreien Gebieten)
  • Kennzeichnung der Tiere (Mikrochip, Ohrmarken, Tätowierungen)
  • Arzneimittelanwendung (durch Tierarzt oder Tierärztin oder Tierhalter oder Tierhalterin, nur erlaubte Tierarzneimittel, Einhaltung von Wartefristen, Aufbewahrung von Tierarzneimitteln, korrekte Anwendung)
  • Rückstände aus der Umwelt (zum Beispiel Schwermetalle, Pestizide, Dioxin)
  • Futter (Herstellung, Lagerung, Mischung, Kennzeichnung, Zusatzstoffe, Verfütterung)
  • Probenziehung (routinemäßig und in Verdachtsfällen)
  • Dokumentation (Vollständigkeit und Richtigkeit der Aufzeichnungen)

Landwirtschaftliche Nutztiere

Folgende landwirtschaftlichen Nutztiere werden in Wien durch die MA 60 kontrolliert:

  • 80 Rinder
  • 270 Schweine
  • 550 Schafe
  • 230 Ziegen
  • Bienen in mehr als 10.000 Bienenstöcken
Verantwortlich für diese Seite:
Veterinäramt und Tierschutz (Magistratsabteilung 60)
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