Kontrolle der Futtermittel

Die Abteilung Veterinäramt und Tierschutz (MA 60) ist sowohl für die Kontrolle der Heimtierfuttermittel als auch für die Kontrolle der Futtermittel in den landwirtschaftlichen Betrieben Wiens zuständig.

Rechtliche Grundlagen

Das Futtermittelrecht ist durch das Futtermittelgesetz 1999 und die Futtermittelverordnung 2000 geregelt. Mit diesen Bestimmungen wurden die einschlägigen Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt.

Hund mit einem Kauknochen aus Rinderhaut

So soll sichergestellt werden, dass in- und ausländische Produkte nach gleichen Beurteilungsnormen kontrolliert werden. Die amtliche Futtermittelkontrolle umfasst die gesamte Futtermittelkette: die Herstellung, das Inverkehrbringen, die Einfuhr und die Verfütterung von Futtermitteln. Bei Routineuntersuchungen oder bei Vorliegen eines Verdachts wird diese ziel -und risikoorientiert überwacht. Dabei werden folgende Bereiche erfasst und bei den amtlichen Kontrollen berücksichtigt:

  • Zulassung und Registrierung der Futtermittelbetriebe
  • Inverkehrbringen
  • Kennzeichnung
  • Liste der verbotenen und unerwünschten Stoffe
  • Liste der zugelassenen Zusatzstoffe

Internationale Zusammenarbeit

Durch die Einbindung des Landes Wiens in das europäische Schnellwarnsystem RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed) wird die europaweite Zusammenarbeit der Kontrollbehörden gewährleistet. Bei Einlangen einer Meldung über "verdächtige" Futtermittel greifen Amtstierärztinnen und Amtstierärzte der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz (MA 60) sofort ein und setzen gezielte Maßnahmen. So kann für die Wienerinnen und Wiener und ihre Haustiere hohe Konsumentensicherheit garantiert werden.

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Veterinäramt und Tierschutz (Magistratsabteilung 60)
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