Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung

Rollstuhl

Die Abteilung Wiener Schulen (MA 56) organisiert bei Bedarf die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung. Sie werden zu Hause abgeholt und zur Schule gebracht. Nach Schulschluss werden sie von der Schule abgeholt und zurück nach Hause oder zum Hort gefahren.

Der Fahrtendienst ist laut Beschluss des Wiener Gemeinderates für in Wien wohnhafte Schülerinnen und Schüler vorgesehen, die aufgrund einer Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel benützen können.

Anmeldung

Die Anmeldung für die Beförderung und die Beurteilung, ob Beförderungsbedarf besteht, erfolgt durch die jeweilige Schulleitung beziehungsweise über die Leiterinnen und Leiter der Sonderpädagogischen Zentren.

Anmeldeformulare und ausführliche Informationen zur Schülerinnen- und Schülerbeförderung erhalten die Schulleiterinnen und -leiter jährlich im Frühjahr von der MA 56.

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Wiener Schulen (Magistratsabteilung 56)
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