Nachweis über die Kenntnis der deutschen Sprache

Aufgrund des derzeit gültigen Staatsbürgerschaftsgesetzes sind für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. Diese Sprachkenntnisse können durch folgende Dokumente nachgewiesen werden:

  • Schulbesuchsbestätigung über Besuch einer Primarschule (sechs- bis zehnjährige Kinder)
  • Positive Note im Gegenstand Deutsch im Schulzeugnis beziehungsweise einer Schulnachricht einer Sekundarschule (zehn- bis 15-jährige Kinder)
  • Alle fünf Schulzeugnisse und alle fünf Schulnachrichten mit positiver Abschlussnote in Deutsch bei Besuch einer fünfjährigen Pflichtschule
  • Inländisches Schulzeugnis mit positiver Abschlussnote in Deutsch auf dem Niveau der neunten Schulstufe
  • Ausländisches Schulzeugnis mit positiver Abschlussnote in Deutsch auf dem Niveau der neunten Schulstufe einer österreichischen Schule
  • Positives Lehrabschlusszeugnis
  • Nachweis des österreichischen Integrationsfonds über ausreichende Deutschkenntnisse für das Modul 2 der Integrationsvereinbarung nach dem NAG (§ 14 Abs. 2 Z 2 NAG)

Sprachdiplom oder Zeugnis eines Deutschkurses

Wenn Sie keinen der oben genannten Nachweise erbringen können, müssen Sie ein Sprachdiplom oder ein Kurszeugnis vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Sie über Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen.

Dabei sind folgende Möglichkeiten zu unterscheiden:

  • Sie haben nie einen Deutschkurs besucht und verfügen nicht über ausreichende Deutschkenntnisse, um die Prüfung auf B1 Niveau zu bestehen.
    • Wenden Sie sich an ein allgemein anerkanntes Kursinstitut, das Deutschkurse anbietet (ÖIF-zertifizierte KursträgerInnen: 69 KB PDF2 MB RTF). Dort können Sie einen Kurs absolvieren, in dem Sie Kenntnisse auf dem Niveau B1 erwerben. Nach Absolvierung einer Prüfung erhalten Sie ein Kurszeugnis oder ein Sprachdiplom das bestätigt, dass Sie das Niveau B1erreicht haben.
  • Sie verfügen über gute Deutschkenntnisse, ohne einen Deutschkurs besucht zu haben.
    • Wenden Sie sich an ein allgemein anerkanntes Kurs- und Prüfungsinstitut. Die Institute (zum Beispiel ÖSD-Prüfungszentren: 54 KB PDF2 MB RTF) bieten regelmäßig Prüfungen auf dem Niveau B1 an. Manche Sprachinstitute bieten auch Kurzkurse an, in denen Sie auf die Prüfung vorbereitet werden.
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