Allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen
Voraussetzungen
Staatsbürgerschaftsprüfung
Das Staatsbürgerschaftsgesetz 2006 setzt für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft als Teil der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen unter anderem Kenntnisse der Geschichte Österreichs und des Bundeslandes, in dem der Hauptwohnsitz liegt, voraus. Die Abteilung Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt (MA 35) bietet Lernunterlagen sowie einen Fragenkatalog für die Prüfung zum Download an:
Lernunterlagen für die Staatsbürgerschaftsprüfung
- Landesgeschichte Wien: 861 KB PDF • 575 KB RTF
- Fragenkatalog Landesgeschichte Wien: 49 KB PDF • 297 KB RTF
- Die Lernunterlagen des Bundes zum Prüfungsteil "Demokratische Ordnung und Geschichte Österreichs" werden bei Terminvereinbarung zur Prüfung zur Verfügung gestellt. Für den Inhalt des Bundesskriptums ist ausschließlich das Bundesministerium für Inneres, Sektion III, verantwortlich.
Allgemein
Zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft müssen in jedem Fall die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sein:
- Unbescholtenheit (keine gerichtlichen Verurteilungen, kein anhängiges Strafverfahren - sowohl im In- als auch im Ausland, keine schwer wiegenden Verwaltungsübertretungen)
- Kein bestehendes Aufenthaltsverbot sowie kein anhängiges Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung sowohl im Inland als auch in einem anderen EWR-Staat und keine Erlassung einer Ausweisung in den letzten zwölf Monaten
- Bejahende Einstellung zur Republik Österreich
- Hinreichend gesicherter Lebensunterhalt
- Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (wenn möglich und zumutbar)
- Kenntnisse der demokratischen Ordnung sowie der Geschichte Österreichs und Wiens
- Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache
Ein ununterbrochener Hauptwohnsitz (als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen) unmittelbar vor Verleihung der Staatsbürgerschaft ist notwendig.
Anspruchsgrundlagen
Sind diese Voraussetzungen gegeben, gibt es mehrere Möglichkeiten, aufgrund deren die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen werden kann:
- Verleihung der Staatsbürgerschaft durch Rechtsanspruch
- Erstreckung der Verleihung der Staatsbürgerschaft: Die österreichische Staatsbürgerschaft kann sich in bestimmten Fällen auf Kinder oder die Ehegattin beziehungsweise den Ehegatten erstrecken.
- Sowohl bei In- als auch Auslandswohnsitz möglich:
- Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Anzeige: Ehemalige österreichische Staatsbürgerinnen oder Staatsbürger, die ihre Staatsbürgerschaft als Folge rassistischer oder politischer Verfolgung vor dem 9. Mai 1945 verloren haben, können diese durch Anzeige wieder erwerben. Der Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes ist hier nicht erforderlich.
Für eine individuelle Auskunft über die Voraussetzungen ist der Kontakt zu einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter notwendig.
Zuständigkeiten, Unterlagen, Kosten und Fristen
Öffentlichkeitsarbeit (Magistratsabteilung 35)
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