Vornamensgebung

  • Kindern, auf die österreichisches Recht anzuwenden ist, dürfen nur gebräuchliche Vornamen gegeben werden.
  • Der erste Vorname (Rufname) muss dem Geschlecht des Kindes entsprechen.
  • Sollten Sie Ihrem Kind ungewöhnliche Vornamen oder Vornamen aus anderen Kulturkreisen geben wollen, nehmen Sie bitte auf jeden Fall vor Beurkundung der Geburt Ihres Kindes telefonisch mit dem Standesamt Kontakt auf.
  • Die häufigsten Vornamen in Wien
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